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Grundsätzlich gilt für alle
Versicherungssparten:
Jeden Schaden unverzüglich,
am besten telefonisch, bei der Landesgeschäftsstelle anzeigen!
Danach schriftliche Meldung
mit dem Schadenformblatt. Sie finden die meisten Schadenformblätter unter
Schadensmeldungen bzw. über die Landesgeschäftsstelle. Die Meldung sollte so
ausführlich erfolgen, daß sich der Schadensachbearbeiter, der die
Gegebenheiten vor Ort ja nicht kennt, ein Bild von dem Vorfall machen kann.
Schadenmeldungen zur
obligatorischen Verbandshaftpflicht-, -Unfall-, Feuer/Einbruch-Diebstahl-
und Transportversicherung sind über die Geschäftsstelle der BKV
einzureichen. Die Landesgeschäftsstelle prüft und bestätigt die
Mitgliedschaft.
Haftpflichtversicherung
Wenn ein
Schadenersatzanspruch eines Dritten anzunehmen oder bereits erfolgt ist,
sollten unverzüglich Maßnahmen zur Beweissicherung getroffen werden (z.B.
Fotos von der Unfallstelle).
Es ist alles zu tun, was
zur Aufklärung des Tatbestandes oder zur Minderung des Schadens erforderlich
ist.
Wenn eine Gefahrenquelle
besteht, an der sich z.B. bereits jemand verletzte, ist diese sofort zu
beseitigen oder zumindest kenntlich zu machen.
Auf keinen Fall den
Schadenersatzanspruch selbst anerkennen.
Die Regulierung obliegt
ausschließlich dem Versicherer. Verweisen Sie bitte den Anspruchsteller auf
die bestehende Haftpflichtversicherung beim Bayerischen Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft.
Wird ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid
erlassen, unverzüglich Anzeige an den Versicherer erstatten.
Unfallversicherung
Todesfälle sind
innerhalb von 48 Stunden telefonisch oder telegrafisch anzuzeigen.
Droht die Gefahr einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit (lnvalidität) nach einem Unfall, ist ebenfalls
eine unverzügliche Anzeige erforderlich.
Vereinsfahrten-Kaskoversicherung für Fahrten mit Privat-PKW
Wenn Ihr PKW auf einer
dieser Fahrten beschädigt wurde, melden Sie uns am besten den Fall
unverzüglich telefonisch und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise ab.
Bitte ungefähre Schadenhöhe und Alter des PKW angeben.
Bitte auf keinen Fall
selbst einen Sachverständigen einschalten.
Dies übernimmt ausschließlich der Versicherer.
Feuerversicherung
Vor allem hier
gilt unverzügliche telefonische Meldung des Schadens, damit gegebenenfalls
ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Die Schadenstelle sollte
nicht ohne Zustimmung des Versicherers verändert werden. Gerettete
Gegenstände sicher verwahren, evtl. abdecken und vor Niederschlägen
schützen.
Einbruchdiebstahlversicherung
In jedem Fall
ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich. Beschädigungen durch den
Einbruch, z.B. an Türen, Fenstern, Einrichtung sollten möglichst
fotografiert werden. Einbruchsöffnung rasch schließen. Bei Entwendung von
Schlüsseln Schloß austauschen und ausgebaute Teile zur Beweissicherung
aufbewahren. Einen Sachverständigen beauftragt der Versicherer in der Regel
nur bei sehr großen Schäden. |