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BKV
Vereins-Gruppenversicherung
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Durch einen neuen
Versicherungs-Rahmenvertrag haben wir unser Leistungsangebot erweitert und
können unseren Gliederungen und Kameradschaften/Vereinen eine preisgünstige
Vereins-Gruppenversicherung anbieten, in der alle notwendigen Versicherungen
(Vereinshaftpflicht, Unfall [einschließlich Böller-
und Sportschützen], Feuer-, Einbruchdiebstahl und Transportschäden
für Fahnen) eingeschlossen sind.
Jeder
Vereinsvorsitzende muß
wahrheitsgetreu und vollständig
den Antrag für
alle Mitglieder
auf Aufnahme in die Gruppenversicherung ausfüllen und an die
Landesgeschäftsstelle senden. Nach Eingang des Antrages wird eine
Versicherungsbestätigung übersandt.
Kameradschaften/Vereine die nur einen Teil der Mitglieder melden bzw.
versichern wollen, können nicht in die Gruppenversicherung aufgenommen
werden.
Versicherungsschutz
besteht nur, wenn die Mitgliedermeldung wahrheitsgetreu vorgenommen wurde
und die Beiträge bis zum 31.03. eines Jahres (bzw. unmittelbar nach einem
Neuabschluß) bezahlt sind. |
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Daraus ergibt sich
die hohe Verantwortung der Vorsitzenden:
Wenn die Meldung nicht wahrheitsgetreu und
der Versicherungsbeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, kann
dies für ihn im Schadensfall zu zivilrechtlicher Haftung
führen!!!!!!!!!!!!!!!
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Im
Gruppenversicherungsbeitrag von € 1,50 pro Mitglied
(reine Schützen- und/oder Böllerschützenvereine auf Anfrage) im Jahr
(mit Landesbeitrag € 2,05) sind die folgenden Leistungen eingeschlossen:
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1) Die
Gruppen-Vereinshaftpflichtversicherung:
Durch die Vereins-Haftpflichtversicherung können alle Mitglieder gegen
mögliche Haftpflichtansprüche bei ihren normalen Vereinsveranstaltungen
abgedeckt werden. Diese Versicherung ist eine kameradschaftliche Pflicht des
Vorstandes gegenüber den ehrenamtlich tätigen Kameraden. Die
Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Personen und
Sachschäden.
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2) Die
Gruppen-Unfallversicherung
Mit der
Unfallversicherung sind alle Mitglieder bei Vereinsunternehmungen
versichert, die ebenfalls das Schießen von Ehrensaluten und Böllerschießen
sowie die Sportschützen mit einbezieht.
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3) Die Feuer- und
Einbruchdiebstahlversicherung
Die wertvollen
Fahnen und das Vereinsinventar sind gegen Feuer- und Einbruchdiebstahl
versichert. In diese Gruppenversicherung ist Vandalismus mit eingeschlossen.
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4) Die
Fahnentransportversicherung
Unsere Fahnen sind
im Pkw beim Hin- und Rücktransport von und zu den Vereinsunternehmungen
versichert.
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5) Die
Unfall- und Haftpflichtversicherung für
Böllerschützen und Sportschützen
Während ihrer Tätigkeit als Böllerschütze im Interesse und für die Zwecke
der BKV, deren Gliederungen und Kameradschaften/Vereine insbesondere während
der Teilnahme an Veranstaltungen der BKV, der Gliederungen und der
Kameradschaften/Vereine sind die Böllerschützen abgedeckt.
Der
Versicherungsschutz für Sportschützen beginnt mit dem
Betreten und endet mit dem Verlassen des Schießstandes.
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6) Die
Veranstaltungsversicherung
Für alle Großveranstaltungen, die über den
Rahmen der gewöhnlichen Vereinsveranstaltungen hinausgehen. Die
Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Personen- und
Sachschäden. Ein Schaden wegen Abhandenkommens von Sachen ist nicht
versichert.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden an gemieteten, gepachteten
oder geliehenen Festzelten und Zelt-Inventars (diese sind vom Verleiher
versichert) sowie anmeldepflichtigen Kfz.
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Zusatzversicherungen:
(Nur bei Abschluß der BKV-Gruppenversicherung möglich)
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7)
Gastschützenversicherung (Haftpflicht- und Unfall)
Mitglieder ohne
BKV-Gruppenversicherungsschutz und Gastschützen die nicht bei der BKV
Mitglied sind beginnt der Versicherungsschutz mit dem Betreten und endet mit
dem Verlassen des Schießstandes.
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8) Die
BKV-Zusatzunfallversicherung für Funktionäre
Für ehrenamtlich
tätige Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und alle übrigen ehrenamtlichen
Organe. Zur Auswahl bieten wir verschiedene Leistungsgruppen an.
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9) Die
BKV-Dienstfahrzeug- und Rabattverlustversicherung
Versichert sind alle Mitglieder, Funktionäre und Mitarbeiter wenn sie im
Auftrag und im Interesse ihrer(s) Kameradschaft/Vereins notwendige Fahrten
mit ihrem eigenen Kfz unternehmen.
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10) Unfallversicherung
bei
Vereinsausflügen für Nichtmitglieder
Für alle
Teilnehmer, die nicht Mitglied unserer angeschlossenen Kameradschaften /
Vereine sind, kann für die Dauer eines Vereinsausfluges eine
Unfallversicherung abgeschlossen werden
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11) Gesetzliche Unfallversicherung für gewählte
ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
Alle gewählten ehrenamtliche Vorsitzende und
Vorstandsmitglieder der BKV-Gliederungen können sich freiwillig,
während Ihres Engagement für Ihre Kameradschaft / Ihren Verein, gegen
die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.
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12) Die
BKV-Sterbegeldversicherung
Jedes Mitglied und dessen Familienangehörige können sich bis zu € 12.500,00
-ohne Gesundheitsprüfung- versichern lassen.
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Antrag für Sterbegeldversicherung
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Schadensfall: Es ist passiert!
Was nun?
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Schadensmeldungen
Formular Schadensmeldung Haftpflicht
Formular Unfallanzeige
Schadensmeldung für
Dienstfahrzeug- und
Rabattverlustversicherung
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Kontakt
in Sachen Gruppenversicherung und
Gesamtversicherungsübersicht:
BKV e.V.
Landesgeschäftsstelle
Eugen-Roth-Straße 3
95703
Plößberg

E-Mail-Adresse: bkv.schiener@t-online.de
Telefon: 09636/501
Fax: 09636/91259 |
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